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Ville-Gymnasium der Stadt Erftstadt - Schwalbenstraße 1 - 50374 Erftstadt-Liblar - Tel.: 02235/922253 - Fax: 02235/922255 - E-Mail: sekretariat@ville-gymnasium.de   /   29.03.2024

Die Schulkonferenz des Ville-Gymnasiums hat in der Sitzung am 21.01.2014 die Kooperation der Erftstädter Gymnasien unter den vorgegebenen Bedingungen abgelehnt.
Aufgrund der massiven Vorwürfe, denen wir uns deswegen in Presse und Öffentlichkeit ausgesetzt sehen, möchten wir an dieser Stelle zur Versachlichung der Diskussion beitragen und die Gründe der Schulkonferenz für ihre Entscheidung verdeutlichen.

Das zur Abstimmung gestellte Konzept wurde von den Schulleitungen und den Oberstufenkoordinatoren beider Gymnasien gemeinschaftlich entwickelt (siehe Anhang 1).
Im Vorfeld zur Entscheidung der Schulkonferenz sind alle Gremien des Ville-Gymnasiums unabhängig voneinander intensiv und frühzeitig über das Konzept informiert worden. Es wurde in allen an der Entscheidung beteiligten Gruppen in Versammlungen vorgestellt:

  • den Schülerinnen und Schülern in drei je 90-minütigen Stufenversammlungen für die Jahrgangsstufen 9, 10 (EF) und 11 (Q1)
  • der Schülervertretung in einer 90-minütigen Sitzung,
  • der Schulpflegschaft in einer Sondersitzung,
  • den Lehrkräften in einer außerplanmäßigen Lehrerkonferenz und
  • der Schulkonferenz in Anwesenheit der Leiterin des Schulverwaltungsamtes, Frau Gerlach.

In den Jahrgangsstufenversammlungen wurde anschließend in Anwesenheit der Schülervertretung  ein Meinungsbild erhoben. In den Sitzungen der Schülervertretung, der Schulpflegschaft und der Lehrerkonferenz wurde unabhängig und jeweils ohne Kenntnis der Abstimmungsergebnisse der anderen Gremien in geheimer Wahl abgestimmt.

Die Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte des Ville-Gymnasiums haben sich auf diese Weise im Vorfeld in ihren schulischen Gremien fachkundig, engagiert, unabhängig voneinander und ergebnisoffen mit dem Kooperationskonzept auseinandergesetzt.

Alle beteiligten Gruppen und Gremien kamen in ihren Meinungsbildern und Abstimmungen mit überwältigender Mehrheit zu dem Ergebnis, dass für die Schülerinnen und Schüler des Ville-Gymnasiums der Nutzen der Kooperation in keinem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand steht. Dies führte dann zu der einstimmigen Entscheidung der Schulkonferenz.

Grundlage des von den Schulleitungen beider Gymnasien entwickelten Kooperationskonzeptes waren die Rahmenvorgaben des Schulträgers:

  • Die voneinander abweichenden Unterrichtszeiten beider Gymnasien können nicht angeglichen werden.
  • Der Schulträger übernimmt die Kosten für den Transport der Schülerinnen und Schüler.
  • Der Hin- und Rücktransport im Verlauf eines Schultages wird von der Stadt organisiert.
  • Die Anfahrt der Schülerinnen und Schüler des Ville-Gymnasiums zur ersten Stunde nach Lechenich (Unterrichtsbeginn dort: 8.00 Uhr) muss individuell über den öffentlichen Nahverkehr erfolgen.

 

Aufgrund dieser Rahmenbedingungen unterlag die Entwicklung eines Kooperationskonzepts bestimmten Einschränkungen, die sich in einer Reihe von Nachteilen für die Schülerinnen und Schüler zeigen:

  1. Die für das Abitur verstärkt zählenden Leistungskurse finden am Ville-Gymnasium aus pädagogischen Gründen in der Zeit des Leistungsmaximums (3./4. Stunde, 10.05–11.40 Uhr) statt. Dieses Konzept könnte bei einer Kooperation nicht beibehalten werden. Stattdessen müssten die Leistungskurse in der 1./2. sowie der 5./6. Stunde stattfinden (siehe Anhang 2). Dadurch ergäben sich insbesondere für den Kurs in der Mittagszeit (12.00–13.35 Uhr) wäh-rend der gesamten Qualifikationsphase ungünstigere Lernbedingungen.
  2. Dies hat Auswirkungen auch auf das Ville-Gymnasium als Ganztagsschule: In der 5. und 6. Stunde sind Arbeitsstunden möglichst unter Aufsicht der Hauptfachlehrkräfte vorgesehen. Wenn gleichzeitig die Leistungskurse stattfinden müssten, wäre dies nicht mehr beizubehalten.
  3. Durch die frühe individuelle Anfahrt (siehe Anhang 3) nach Lechenich mit dem ÖPNV er-höht sich der Zeitaufwand für den Schulweg für unsere von der Kooperation betroffenen Schülerinnen und Schüler wesentlich. Dies würde in besonderem Maße die erfreulich hohe Zahl von Schülerinnen und Schülern aus dem Einzugsgebiet Weilerswist betreffen. Beispielsweise müsste ein Schüler um 7.00 Uhr den Zug am Bahnhof in Weilerswist nehmen und zweimal umsteigen, um den Unterricht in Lechenich pünktlich um 8.00 Uhr zu erreichen.
  4. Durch die zwangsläufige Positionierung der Leistungskurse (siehe oben, Nr. 1) verlängert sich für alle Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase der Wochenstundenplan um zwei Freistunden. Diese liegen im wöchentlichen Wechsel in der 1./2. bzw. in der 5./6. Stunde (siehe Anhang 4).
  5. Die Transportzeiten zwischen den Schulen liegen in den 20-minütigen Pausen unserer Schülerinnen und Schüler. Dies führt zu Beeinträchtigungen in den Kommunikationsmöglichkeiten mit den Mitschülern und Lehrkräften.

 

Demgegenüber steht als einziger Vorteil die eventuelle Einrichtung von einigen wenigen Leistungs-fächern, die über das derzeit vorhandene gute Leistungskursangebot des VGE (zur Zeit Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Erziehungswissenschaft, Erdkunde, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik) hinausgehen. Dies könnten z. B. Sozialwissenschaften und Sport sein.

Aus guten Gründen haben wir uns also überaus ernsthaft mit dem Thema Kooperation beschäftigt. Alle Gruppen und Gremien unserer Schule unterstützen die Bestrebungen der Stadt Erftstadt uneingeschränkt, die Attraktivität der städtischen Schulen zu stärken. Aus guten Gründen allerdings sind alle schulischen Gremien auch übereinstimmend zu der Überzeugung gelangt, dass eine Kooperation unter den vorgegebenen Bedingungen die Attraktivität des Ville-Gymnasiums nicht steigern, sondern eher vermindern würde.

In dieser Gesamtsituation bitten wir darum, unsere Entscheidung zu respektieren. Wir werden auch in Zukunft unvermindert daran arbeiten, das Ville-Gymnasium als gute Schule weiterzuentwickeln.

Dr. H. Hammes-Therre, OStD
(Schulleiter)