Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) teilt mit, gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung vom 03.04.2022 gelte in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes. Dies gilt sowohl für Fahrten im Linienverkehr als auch für alle Formen der Schülerbeförderung. Es genügt zwar das Tragen einer medizinischen Maske, eine FFP2-Maske wird jedoch zum Fremd- und Eigenschutz empfohlen.