Sehr geehrte Eltern,
der Tabelle können Sie entnehmen, welche Lernmittel nach Fächern und Klassenstufen geordnet laut Entscheidung unserer Schulkonferenz für das Schuljahr 2022/23 anzuschaffen sind.
Bitte denken Sie an eine rechtzeitige Bestellung in einer Buchhandlung Ihrer Wahl, sodass die Materialien zu Beginn des neuen Schuljahres zur Verfügung stehen. Die von Ihnen beschafften Arbeitshefte bzw. Bücher sind selbstverständlich Eigentum Ihres Kindes.
Beachten Sie bitte, dass die Durchschnittsbeträge des Eigenanteils mit Verordnung vom 16. Juni 2020 zum Schuljahr 2021/ 2022 erhöht wurden (s. https://bass.schul-welt.de/6228.htm).
Mit dem Ziel, die Bildungschancen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erhöhen und die soziale und kulturelle Teilhabe sicherzustellen, wird bestimmten Personengruppen ein Zuschuss für die Lernmittel aus dem Schulbedarfspaket Bildung und Teilhabe gewährt. Anträge können Sie beim Jobcenter (SGB II- Empfänger) bzw. beim Sozialamt (SGB XII- Empfänger, Wohngeldempfänger, Empfänger von Kinderzuschlägen und Leistungsberechtigte nach dem AsylblG) stellen.
Alle übrigen Bücher werden von unserer Schule gestellt. Die Ausleihe dieser Schulbücher erfolgt an den ersten Schultagen im August 2022. Sie sind lediglich geliehen und müssen ausnahmslos wieder an die Schule zurückgegeben werden. Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass alle geliehenen Schulbücher Ihres Kindes im Stempelfeld namentlich beschriftet und mit einem (nicht selbstklebenden) Schutzumschlag versehen werden. Diese Schutzumschläge bleiben in Ihrer Hand: Zum Ende eines Schuljahres entfernen Sie sie von den Büchern und verwenden sie jeweils für die Bücher der folgenden Schuljahre erneut.
Wir bitten unsere Schülerinnen und Schüler um sehr pflegliche Behandlung unserer Schulbücher. So haben alle lange Freude daran sie zu benutzen. Bei Verlust oder Beschädigung (über die bereits dokumentierten Beschädigungen hinaus) ist Schadensersatz zu leisten.
Birgit Vonten, Bücherverwaltung