Sehr geehrte Eltern,
diesem Beitrag können Sie entnehmen, welche Lernmittel im Eigenanteil (gemäß § 96 Abs. 5 Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen) Sie bitte für das Schuljahr 2025/ 2026 für Ihr Kind anschaffen. Die Lernmittel sind nach Klassenstufen und Fächern geordnet.
Bitte denken Sie an eine rechtzeitige Bestellung in einer Buchhandlung Ihrer Wahl, sodass die Materialien zu Beginn des neuen Schuljahres zur Verfügung stehen. Die von Ihnen beschafften Arbeitshefte bzw. Bücher sind selbstverständlich Eigentum Ihres Kindes.
Mit dem Ziel, die Bildungschancen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erhöhen und die soziale und kulturelle Teilhabe sicherzustellen, wird bestimmten Personengruppen ein Zuschuss für die Lernmittel aus dem Schulbedarfspaket Bildung und Teilhabe gewährt. Anträge können Sie beim Jobcenter (SGB II- Empfänger) bzw. beim Sozialamt (SGB XII- Empfänger, Wohngeldempfänger, Empfänger von Kinderzuschlägen und Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) stellen.
Alle weiteren Bücher werden von unserer Schule gestellt. Die Ausleihe dieser Schulbücher erfolgt an den ersten Schultagen im August 2025 über eine Bibliothekssoftware. Dabei scannen wir einen Medienbarcode im Buch, der dem Benutzerkonto jedes Kindes zugeordnet wird. Die Schulbücher sind lediglich geliehen und müssen ausnahmslos in sehr gutem, gebrauchsfähigem Zustand wieder zurückgegeben werden.
Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass alle geliehenen Schulbücher Ihres Kindes im Stempelfeld namentlich beschriftet werden. So kann es nicht zu Verwechselung der Ausleiher:in kommen. Versehen Sie sie bitte alle mit einem (nicht selbstklebenden) Schutzumschlag. Diese Schutzumschläge bleiben in Ihrer Hand: Zum Ende eines Schuljahres entfernen Sie sie von den Büchern und verwenden sie jeweils für die Bücher der folgenden Schuljahre erneut.
Wir bitten unsere Schülerinnen und Schüler um sehr pflegliche Behandlung unserer Schulbücher. So haben alle lange Freude daran sie zu benutzen. Bei Verlust oder Beschädigung (über die bereits dokumentierten Beschädigungen hinaus) ist Schadensersatz zu leisten.
Bei Fragen stehe ich Ihnen sehr gerne per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Vonten