Die Erprobungsstufe umfasst die Klassen 5 und 6. Ziel ist die umfassende Beobachtung und gezielte Förderung jedes einzelnen Schülers, um die langfristige Eignung für die gewählte Schulform festzustellen. Dabei findet zwischen Klasse 5 und Klasse 6 keine Versetzung statt.
Allgemeines zur Erprobungsstufe
Am VGE legen wir besonderen Wert auf die Gestaltung des Übergangs von der Grundschule zur weiterführenden Schule.
Übergang von der Grundschule