Lernzeiten und Hausaufgaben
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Eine wesentliche Veränderung, die mit dem Ganztag einhergeht, betrifft den Umgang mit Hausaufgaben. Mit der Einführung von Lernzeiten an den Langtagen (Mo, Mi, Do) werden Hausaufgaben zu Schulaufgaben. Die Schüler*innen arbeiten in der sogenannten Lernzeit grundsätzlich eigenverantwortlich an ihren jeweiligen Aufgaben, welche aus dem Fachunterricht erwachsen und damit unterrichtsbegleitend sind.
Es gibt immer die Möglichkeit, Hilfe durch die aufsichtsführende Lehrkraft in Anspruch zu nehmen. Im idealen Fall sind die Hauptfachlehrkräfte zugleich auch die Lernzeit-Lehrkräfte einer Klasse. Er/Sie kennt die Schüler*innen gut und kann unterstützende Hilfe beim Anfertigen der Aufgaben leisten (vor allem im Hinblick auf methodisches Arbeiten).
Für die Mittelstufe sind seit dem Schuljahr 2020/2021 während der Lernzeit A an den Langtagen immer mindestens zwei sogenannte Lernbüros geöffnet, in denen die Schüler*innen fachliche Unterstützung in den Hauptfächern (D, M, E, F, L) durch eine Fachlehrkraft erhalten.   

Veränderte Rahmenvorgaben
Seit dem 1. August 2015 gilt ein neuer Erlass, der veränderte Vorgaben zum Umfang und zur Gestaltung von Hausaufgaben an Ganztagsschulen macht: Er sieht neben einer reduzierten Arbeitszeit von 60 bzw. 70 Minuten pro Tag auch vor, dass schriftliche Hausaufgaben nur noch in schulischen Lernzeiten angefertigt werden.
Unter Lernzeiten sind Zeiten zu verstehen, „in denen Schüler/innen eigenständig ihre Aufgaben bearbeiten. Sie können in den Unterricht integriert sein oder außerhalb des Unterrichts stattfinden und werden durch eine Lehrkraft oder pädagogische Fachkraft begleitet. In den Lernzeiten können z.B. Wochenplanarbeit, Arbeits- und Übungsstunden oder Bearbeitung der Hausaufgaben stattfinden“ (Ganztagsschule NRW 2011, S.24).

Das neue Lernzeitenkonzept
Eine Arbeitsgruppe hat zwei neue Lernzeiten entwickelt, die sogenannte Lernzeit B und die Lernzeit C. Neben der bisherigen Lernzeit an den drei Langtagen (Lernzeit A), kommen eine Lernzeit B am Dienstag bzw. an den Langtagen in der 9. Stunde und eine Lernzeit C am Freitag in der 9. Stunde hinzu. 

Lernzeit B

Die Lernzeit B am Dienstag dauert in den Jahrgangsstufen 5 und 6 45 Minuten (= eine Schulstunde), in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 90 Minuten (= zwei Schulstunden). Wir haben uns an dieser Stelle für eine Differenzierung in Abhängigkeit vom Alter entschieden. Als Schule dürfen wir über den Umfang und die Verteilung von Hausaufgaben entscheiden (vgl. Erlass 4.6). Da am Freitag nur nicht schriftliche Hausaufgaben gemäß Erlass zu Hause erledigt werden dürfen, haben wir am Dienstag den Richtwert von 60 bzw. 75 Minuten Arbeitszeit pro Tag für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 bewusst ein wenig überschritten, um hier ausreichend Raum für schriftliche Hausaufgaben zu geben. 
Die Lernzeit B ist für alle Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 bis 10 verpflichtend, allerdings können Sie als Eltern entscheiden, ob Ihr Kind diese Lernzeit in der Schule oder zu Hause wahrnimmt, d.h. der Lernort ist frei wählbar. Dies war der Wunsch der Mehrheit unserer Elternschaft. Die schulische Lernzeit B am Dienstag wird in der Regel von Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 in Anspruch genommen. 
Seit dem Schuljahr 2020/21 bieten wir eine schulische Lernzeit B auch an jedem Langtag in der 9. Stunde an. Sie ist für diejenigen Schüler*innen gedacht, die in der 8. Stunde an der eigentlichen Lernzeit A aufgrund der Wahrnehmung von anderen Unterrichtsangeboten (Bili, Fördermodule, Fachunterricht) nicht teilnehmen können.    
Wenn Sie sich für die schulische Lernzeit B entscheiden, müssen Sie Ihr Kind verbindlich für ein Halbjahr anmelden. Die Schüler*innen werden während der Lernzeit B von Mitarbeiter*innen des Kolping-Bildungswerks Köln (KBW) beaufsichtigt.

Lernzeit C
Die Lernzeit C am Freitag findet in der Regel zu Hause statt. In dieser Lernzeit sind – sofern vorhanden – nicht schriftliche Hausaufgaben zu erledigen (vgl. Erlass 4.2), wie zum Beispiel Texte lesen, Vokabeln auswendig lernen, Unterrichtsinhalte wiederholen, im Internet recherchieren und Klassenarbeiten vorbereiten.
Der zeitliche Rahmen der Lernzeit C umfasst in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 maximal 60 Minuten, in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 maximal 75 Minuten (vgl. Erlass 4.4).
Seit dem Schuljahr 2020/2021 bieten wir auch eine Lernzeit C in der Schule an, welche vom KBW betreut wird. Nach einem gemeinsamen Mittagessen in der 7. Stunde, findet in der 8. Stunde die Lernzeit C statt. Sollten Sie eine Teilnahme Ihres Kindes an der schulischen Lernzeit C wünschen, so müssen Sie Ihr Kind - analog zu Lernzeit B - für ein Halbjahr anmelden.

Die Abfrage für die Lernzeit B und C erfolgt am Ende eines Schuljahres bzw. am Ende des ersten Halbjahres.

Wichtige Textauszüge aus dem Erlass „Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen“ (seit dem 1. August 2015 in Kraft)

  • 2.4 Nachmittagsunterricht an Ganztagsschulen
    Die Schulen achten darauf, dass die einzelne Schülerin oder der einzelne Schüler ausreichend Zeit erhält, um auch an außerschulischen Angeboten teilnehmen zu können. Das bedeutet, dass mindestens ein Nachmittag pro Woche frei von Nachmittagsunterricht oder anderen pflichtigen Angeboten ist.
  • 2.7 Dauer der Mittagspause
    In der Sekundarstufe I dauert die Mittagspause zwischen dem Vormittagsunterricht und dem Nachmittagsunterricht 60 Minuten […] Unterschreitungen von höchstens 15 Minuten […] sind aus organisatorischen Gründen mit Zustimmung der Schulkonferenz zulässig.
  • 2.8 Aufsicht und Verpflegung in der Mittagspause
    Schülerinnen und Schüler, die in der Mittagspause nicht nach Hause gehen können, müssen sich in einem geeigneten Raum, aber auch im Freien aufhalten können. Die Schule gewährleistet die Aufsicht. Während der Mittagspause sollen für die Schülerinnen und Schüler, die in der Schule bleiben, Speisen und Getränke für eine einfache Mahlzeit zum Kauf angeboten werden.
  • 4.2 Hausaufgaben an Ganztagsschulen
    An Ganztagsschulen treten in der Sekundarstufe I Lernzeiten an die Stelle von Hausaufgaben. Die Lernzeiten sind so in das Gesamtkonzept des Ganztags zu integrieren, dass es in der Regel keine schriftlichen Aufgaben mehr gibt, die zu Hause erledigt werden müssen.
  • 4.4 Zeitlicher Umfang von Hausaufgaben
    Hausaufgaben sind so zu bemessen, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können: In der Sekundarstufe I für die Klassen 5 bis 7 in 60 Minuten, für die Klassen 8 bis 9 in 75 Minuten.
  • 4.6 Zuständigkeiten
    Die Schulkonferenz beschließt zu den Nummern 4.2 oder 4.3 ein auf die Sekundarstufe I bezogenes Konzept, das insbesondere den Umfang und die Verteilung von Hausaufgaben beinhaltet. Für Ganztagsschulen soll das Konzept auch die Einbindung der Hausaufgaben in Lernzeiten umfassen.


Zentrales Hilfsmittel für die Zeitplanung im gebundenen Ganztag ist der von uns konzipierte Lernplaner, den alle Schüler*innen der Sekundarstufe I führen. Er dient der Unterstützung des eigenverantwortlichen Lernens. Jede Schülerin und jeder Schüler nimmt individuell die Zeiteinteilung vor, setzt sich selbst Ziele für die Lernzeiten und übt nach und nach den selbstständigen Umgang mit Materialien und Aufgaben ein.