Vertretungskonzept
Ville-Gymnasium der Stadt Erftstadt - Schwalbenstraße 1 - 50374 Erftstadt-Liblar - Tel.: 02235/922253 - Fax: 02235/922255 - E-Mail: sekretariat@ville-gymnasium.de   /   19.03.2024

Das Vertretungskonzept des Ville-Gymnasium wurde zuletzt im August 2015 überarbeitet. Grundsätzlich hat die Schulleitung dafür Sorge zu tragen, dass der stundenplanmäßige Unterricht erteilt wird. Daher arbeiten die Schüler*innen auch in den Vertretungsstunden an relevanten Lerninhalten. Die zu vertretenden Stunden werden den Schüler*innen als Vertretungsunterricht ausgewiesen, d.h. sie sind verpflichtet, sich rechtzeitig (am Tag vorher) über anfallende Vertretungsstunden zu informieren und entsprechende Unterrichtsmaterialien mitzubringen.

Vertretung in der Sekundarstufe I
In der Sekundarstufe I stellt die Fachlehrkraft bei vorher bekannter Abwesenheit aufgrund von Klassen- oder Kursfahrt, Sonderurlaub, Fortbildung etc. Aufgaben und Material zur Verfügung. Die Schüler*innen erhalten die Aufgaben entweder im Vorfeld über die Fachlehrkraft oder über die vertretende Lehrkraft. Steht kein Material zur Verfügung, so findet ebenfalls Unterricht statt. Es gelten in dem Fall die Regelungen der Ad-Hoc-Vertretung.
Bei einer Ad-hoc-Vertretung wird - falls die fehlende Lehrkraft Material bereitstellt - dies vorrangig bearbeitet. Liegt kein Material vor, kann jede Lehrkraft nach eigenem Ermessen Themen und Gegenstände auswählen, die fachrelevant sind. Diese können sich auf das im Stundenplan ausgewiesene Fach beziehen oder auf die Fächer, welche die Lehrkraft unterrichtet. Ist dies nicht möglich, steht im sogenannten Vertretungsordner, der in jeder Klasse deponiert ist, Material zur Verfügung.

Vertretung in der Sekundarstufe II
In Sekundarstufe II erhält ein Kurs bei vorher bekannter Abwesenheit die konkreten Aufgaben von der Fachlehrkraft im Vorfeld. Es werden in jedem Fall Aufgaben gestellt. Die Schüler*innen haben nach Ermessen der Fachlehrkraft Anwesenheitspflicht.
Bei einer Ad-hoc-Abwesenheit - beispielsweise aufgrund von Erkrankung - sind die Schüler*innen verpflichtet, sich selbstständig mit den Inhalten des Unterrichts zu beschäftigen: Dies kann z.B. Wiederholung, Übung oder Vorbereitung auf die nächsten Stunden bedeuten. Hierfür stehen bei Bedarf Kursräume (keine Fachräume) zur Verfügung.

Das vollständige Vertretungskonzept finden Sie zum Download hier: