Struktur der Oberstufe
Ville-Gymnasium der Stadt Erftstadt - Schwalbenstraße 1 - 50374 Erftstadt-Liblar - Tel.: 02235/922253 - Fax: 02235/922255 - E-Mail: sekretariat@ville-gymnasium.de   /   19.03.2024

1   Dauer und Gliederung

In Nordrhein-Westfalen findet die Abiturprüfung am Gymnasium in der Regel nach dem 12. Schuljahr statt. Die vorangehende Oberstufe umfasst drei Schuljahre:

  1. Jahrgangsstufe 10: Einführungsphase (EF)
  2. Jahrgangsstufe 11: 1. Teil der Qualifikationsphase (Q1)
  3. Jahrgangsstufe 12: 2. Teil der Qualifikationsphase (Q2)



Am Ende der Einführungsphase findet zum letzten Mal eine Versetzung statt, wie sie aus den Klassen 5 bis 9 bekannt ist.
Die beiden Jahre der Qualifikationsphase bilden eine Einheit aus vier Schulhalbjahren, an deren Ende (bei Erfüllung aller Leistungsanforderungen) die Zulassung zur Abiturprüfung steht. Leistungen, die in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase erbracht werden, bilden den ersten Teil der Gesamtqualifikation des Abiturs (Block I), hinzu kommen die Prüfungsergebnisse der Abiturprüfung (Block II). Aus der Punktsumme der Blöcke I und II errechnet sich der Abiturdurchschnitt.

In allen Abschnitten der dreijährigen Oberstufe sowie in den Abiturprüfungen müssen bestimmte Leistungsnachweise erbracht werden. Die genauen Anforderungen werden im Rahmen unserer Informationsveranstaltungen erläutert, für individuelle Auskünfte stehen darüber hinaus die Jahrgangsstufenleiter zur Verfügung. Weiterführende Informationen bieten auch folgende Informationsschriften des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen:

 

2   Besonderheiten einzelner Jahrgangsstufen

2.1   Jahrgangsstufe 10 (EF)

  • Beginn des Kurssystems: Belegung von elf bis zwölf Grundkursen
  • in schriftlich belegten Fächern: Bewertung setzt sich gleichgewichtig aus den Bereichen Klausuren und sonstige Mitarbeit zusammen
  • Möglichkeit zur Belegung von bis zu zwei Vertiefungskursen (Deutsch, Englisch, Mathematik)
  • Berufsorientierung: Methodentage und zweiwöchiges Praktikum
  • Möglichkeit zur Teilnahme an Austauschprogrammen, Arbeitsgemeinschaften und Wettbewerben
  • Möglichkeit der Mitarbeit in der Ganztagsbetreuung

2.2   Jahrgangsstufe 11 (Q1)

  • zwei Fächer werden als Leistungskurse mit erweitertem Unterrichtsumfang fortgeführt
  • Erstellung einer Facharbeit (wissenschaftspropädeutische, 8- bis 12-seitige Hausarbeit) mit vorbereitenden und begleitenden Methodenseminaren
  • Möglichkeit zur Belegung eines Vertiefungskurses oder eine Projektkurses
  • Möglichkeit zur Teilnahme an Austauschprogrammen, Arbeitsgemeinschaften und Wettbewerben
  • Möglichkeit der Mitarbeit in der Ganztagsbetreuung

2.3   Jahrgangsstufe 12 (Q2)

  • am Schuljahresbeginn: endgültige Festlegung des 3. und 4. Abiturfaches
  • im 2. Halbjahr: Vorabitur-Klausuren unter Abiturbedingungen
  • vor den Osterferien: Zulassung zur Abiturprüfung
  • nach den Osterferien: Abiturprüfungen im 1. bis 4. Fach
  • Studienfahrten der Oberstufe
  • Möglichkeit zur Teilnahme an Austauschprogrammen, Arbeitsgemeinschaften und Wettbewerben
  • Möglichkeit der Mitarbeit in der Ganztagsbetreuung

 

3   Fächerangebot

Die Unterrichtsfächer werden in der Oberstufe in drei Aufgabenfelder eingeteilt.


Mit dieser Einteilung sind bestimmte Belegungsverpflichtungen und Wahlmöglichkeiten verbunden, die Auswirkungen bis hin zur Wahl der vier Abiturfächer haben. Ausführliche Informationen dazu werden in den Jahrgangsstufenversammlungen vermittelt, darüber hinaus können Fragen mit den Jahrgangsstufenleitern geklärt werden.

 

4   Kursarten

In der Oberstufe gibt es unterschiedliche Kursarten, die entweder durchgehend in allen drei Jahren der Oberstufe oder nur in bestimmten Abschnitten angeboten und mit jeweils unterschiedlicher Wochenstundenzahl unterrichtet werden. Die folgende Übersicht zeigt die aktuell am Ville-Gymnasium angebotenen Kursarten, weitere Informationen geben die Jahrgangsstufenleiter.

 

5   Klausuren

In der Oberstufe müssen bestimmte Fächer mit Klausuren belegt werden, in den meisten anderen Fächern können auf eigenen Wunsch Klausuren geschrieben werden.

In der Jahrgangsstufe 10 (EF) besteht Klausurpflicht in

  • Deutsch,
  • allen Fremdsprachen,
  • einer Gesellschaftswissenschaft,
  • Mathematik und
  • einer Naturwissenschaft (Biologie/Chemie/Physik).

In der Qualifikationsphase (Q1.1 bis Q2.1) besteht Klausurpflicht in

  • Deutsch,
  • Mathematik,
  • einer Fremdsprache,
  • Spanisch (als in der Oberstufe neueinsetzender Fremdsprache),
  • dem fremdsprachlichen bzw. naturwissenschaftlichen Schwerpunktfach sowie
  • in allen vier Abiturfächern (zwei Leistungskursen und zwei Grundkursen).

Diese Bedingungen können sich überschneiden. Grundsätzlich ist eine Mindestzahl von vier Klausurfächern durch die vier Abiturfächer vorgesehen.

Im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase (Q2.2) werden nur noch im ersten bis dritten Abiturfach Klausuren geschrieben.

Die verpflichtende und freiwillige Belegung von Fächern mit Klausuren hängt stark von der individuellen Laufbahnplanung bis hin zur Wahl der Abiturfächer ab. Daher sollten Schüler/innen bei allen Fragen einen Beratungstermin mit den Jahrgangsstufenleitern vereinbaren, insbesondere, wenn es darum geht, für die Wahl des dritten oder vierten Abiturfaches entsprechende Alternativen offenzuhalten.

 

6   Leistungsbewertung

Die Leistungsbewertung in der Oberstufe richtet sich nach dem von der Schulkonferenz beschlossenen Leistungsbewertungskonzept des Ville-Gymnasiums. Darin finden sich Informationen über Grundsätze der Leistungsbewertung und die beiden Beurteilungsbereiche Klausuren und Sonstige Mitarbeit (s. Kap. 2), über die Anzahl, Dauer und Bewertung der Klausuren (s. Kap. 3.3 und 3.4), zur Facharbeit in der Q1 (s. Kap. 3.5) sowie zu Besonderheiten der Leistungsbewertung in einzelnen Fächern (s. Abschnitt B).

Zum Download des Leistungskonzeptes geht es hier:

 

7   Abschlüsse in der Oberstufe

Schüler/innen des Gymnasiums erreichen mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 (Q1) regelmäßig den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).

Wird die Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 (Q1) nicht erreicht und soll bzw. kann die Jahrgangsstufe 10 (EF) nicht wiederholt werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss bescheinigt werden.

Alle Schüler/innen können mit dem erfolgreichen Abschluss der Jahrgangsstufe 11 (Q1) den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangen. Dieser Abschluss berechtigt in Verbindung mit einem einjährigen gelenkten Praktikum oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung zum Studium an einer Fachhochschule. Weitere Informationen dazu gibt ein Merkblatt zur Fachhochschulreife.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 11 (Q1) und 12 (Q2)) werden Schüler/innen zur Abiturprüfung zugelassen, mit deren Bestehen die Allgemeine Hochschulreife erreicht wird.

 

8   Erwerb und Bescheinigung von Sprachkenntnissen

Auf allen Abgangszeugnissen wird das am Ende der Schullaufbahn erreichte Leistungsniveau in den modernen Fremdsprachen entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Fremdsprachen (GER) bescheinigt.
Darüber hinaus werden ggf. die Kenntnisse in lateinischer Sprache in Form des großen bzw. kleinen Latinum ausgewiesen.

Sonderregelungen für den Erwerb des Latinum gelten, wenn Schüler/innen in der Oberstufe für einen Auslandsaufenthalt vom Schulunterricht beurlaubt werden. In diesem Fall ist unbedingt eine Beratung durch den Oberstufenkoordinator erforderlich. Weitere Informationen dazu finden sich im Merkblatt zum Latinum.

 

9   Abiturprüfung

Die Abiturprüfung besteht aus Prüfungen in vier Fächern. Die ersten beiden der insgesamt vier Abiturfächer bilden die in der Qualifikationsphase belegten Leistungskurse. Hinzu kommen Abiturprüfungen in zwei Grundkursen.
Die vier Abiturfächer müssen dabei einige Bedingungen erfüllen:

  • Die vier Abiturfächer müssen insgesamt alle drei Aufgabenfelder abdecken.
  • Unter den vier Abiturfächern müssen zwei Fächer der Auswahl Deutsch, Mathematik, Fremdsprache sein.
  • Die vier Abiturfächer müssen in der gesamten Qualifikationsphase ununterbrochen mit Klausuren belegt werden.

Im Rahmen dieser Bedingungen können Schüler/innen die Fächer ihrer Abiturprüfung selbst bestimmen, z. B. durch die gezielte Wahl von Leistungskursen oder die Belegung von Grundkursen mit Klausuren.