Religion/Praktische Philosophie
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                                                                                                                                                                                                                       Stand: Juli 2014

Religion ist während der gesamten Schulzeit ein ordentliches Schulfach. Die Teilnahme am Religionsunterricht (RU) ist daher Pflicht, es sei denn, es erfolgt eine Abmeldung vom RU oder Schüler*innen gehören keiner der beiden Konfessionen (evangelisch oder römisch-katholisch) an. Für in diesem Sinne konfessionslose Schüler*innen ist die Teilnahme am Unterricht im jeweiligen Ersatzfach, Praktische Philosophie (PP) in der Sekundarstufe I und Philosophie (PL) in der Sekundarstufe II, Pflicht.

  1. Seit dem Schuljahr 2013/14 wird in der gesamten Sekundarstufe I parallel zum Religionsunterricht Praktische Philosophie unterrichtet. Für alle Schüler*innen, die nicht am RU teilnehmen, ist die Teilnahme am Unterricht in PP Pflicht.
  2. Konfessionslose Schüler*innen nehmen in der Regel am Unterricht in PP teil, es sei denn, dass sie auf dem entsprechenden Formblatt, das sie bei der Anmeldung erhalten, etwas anderes angeben.
  3. Die Abmeldung vom RU von evangelischen oder römisch-katholischen Schüler*innen muss schriftlich und formlos entweder von den Eltern oder bei religionsmündigen Schüler*innen (ab dem 14. Lebensjahr) von diesen selbst der Klassenleitung, in der Oberstufe der Stufenleitung, zur Weiterleitung an die Schulleitung mitgeteilt werden. Ist die Abmeldung erfolgt, so gilt sie bis auf Widerruf und muss nicht erneuert werden. Die Teilnahme am entsprechenden Ersatzfach ist Pflicht.
  4. Die Abmeldung vom RU oder die Wiederaufnahme in den RU kann aus organisatorischen Gründen nur zum Halbjahr erfolgen und bedarf immer der Schriftform.
  5. In der Oberstufe kann das Fach Philosophie auch Abiturfach sein. Es gehört – im Gegensatz zum Fach Religion – zu den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern (Aufgabenfeld II).
  6. Falls nach erfolgter Abmeldung vom RU dieser später wieder aufgenommen werden soll, so setzt dies voraus, dass die Schüler*innen etwaige Defizite selbstständig ausgleichen. Dies gilt selbstverständlich ebenso für den Unterricht in PL.